Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Um diese Sicherheit auch im Umgang mit Maschinen und Geräten sicher zu stellen, führen viele Fachbetriebe bereits so genannte „UVV-Prüfungen“ (Wiederkehrende Prüfung gemäß §14 (2) BetrSichV) durch.

„Diese Prüfung ist zu protokollieren und die Maschinen bzw. Geräte sind bei bestandener Prüfung mit einer Plakette zu versehen“, erklärt Paul Raimund, Vorsitzender der Bundes-Fachgruppe MOTORGERÄTE. Hier sind Fachleute gefragt, die die entsprechenden Prüfungen korrekt auszuführen. „Um unsere Mitglieder bei der betrieblichen Umsetzung zu unterstützen haben wir in enger Kooperation mit unserer Landes-Fachgruppe im VdAW umfangreiche Materialien erstellt“, so Raimund. Vom Kundenflyer über Muster-Prüfvorlagen bis zur Plakette hat die BuFa-MOT ein umfassendes Paket geschnürt.

„Dazu haben wir unsere Plaketten überarbeitet“, erklärt Raimund. Die neue Plakette wird einfach auf das geprüfte Gerät geklebt, zuvor werden jedoch Prüfungsmonat und -jahr markiert, das suggeriert analog der TÜV-Plakette „Ich muss regelmäßig wiederkommen“. Damit schafft die BuFa-MOT ein Kundenbindungsinstrument und unterstützt so die Fachbetriebe ganz aktiv. Die Unterlagen, Flyer und Plaketten sind im Onlineshop über die BuFa-MOT-Seite bestellbar.