BuFa-MOT bietet umfangreiches Paket für Betriebe in Sachen UVV

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Um diese Sicherheit auch im Umgang mit Maschinen und Geräten sicher zu stellen, führen viele Fachbetriebe bereits so genannte „UVV-Prüfungen“ (Wiederkehrende Prüfung gemäß §14 (2) BetrSichV) durch.