Am 20.4.201 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten und läuft nun bis 30.6.2021. Die Dritte Änderung kurz darauf enthielt kleine redaktionell notwendige Anpassungen und ist am 23.4.2021 zusammen mit der Anpassung des Infektionsschutze-Gesetzes als „4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten.

Zu der vom Bundestag am 21. April 2021 beschlossenen Notbremsen-Novelle des Infektionsschutzgesetzes erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„So richtig die Verständigung auf bundesweit einheitliche Kriterien für das Ziehen der Notbremse ist, so unzulänglich ist die jetzt gefundene Regelung. Es bleibt problematisch und bildet das Infektionsgeschehen vor Ort nur unzureichend ab, dass weiter einzig die Inzidenz im betreffenden Landkreis entscheidend dafür ist, ob die Bundes-Notbremse mit den damit verbundenen, teilweise sehr umfänglichen Grundrechtseingriffen gezogen werden muss.“

Details zu dem in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzt erhalten Sie in unseren Corona FAQ´s hier.

Wie auch in der Vergangenheit wird der LandBauTechnik-Bundesverband, zeitnah seine Mitglieder informieren, sollten sich neue Informationen in der Pandemie ergeben, die für unsere Branche Relevanz haben.

 

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