Neues Infektionsschutzgesetz

Am 20.4.201 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten und läuft nun bis 30.6.2021. Die Dritte Änderung kurz darauf enthielt kleine redaktionell notwendige Anpassungen und ist am 23.4.2021 zusammen mit der Anpassung des Infektionsschutze-Gesetzes als „4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten.