Aktuelle Regelungen zu Quarantäne, Genesenenstatus und Entschädigungszahlungen
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Seid dem 09.05.2021 ist eine neue Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (CO-VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) in Kraft getreten. Was ist für Sie wichtig, ggfs. demnächst auch im Umgang mit Kunden:
Seid dem 09.05.2021 ist eine neue Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kraft getreten. Was ist für Sie wichtig, ggfs. demnächst auch im Umgang mit Kunden:
Eine Priorisierung beim Impfen ist für unsere Mitgliedsbetriebe mit „erhöhter Priorität“ möglich, da unsere Service- und Handwerks- / Landmaschinenunternehmen die Pflicht haben, in der Ernährungswirtschaft die Aufrechterhaltung der angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe und Kunden zu gewährleisten. Entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen sind einzuhalten
Am 20.4.201 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten und läuft nun bis 30.6.2021. Die Dritte Änderung kurz darauf enthielt kleine redaktionell notwendige Anpassungen und ist am 23.4.2021 zusammen mit der Anpassung des Infektionsschutze-Gesetzes als „4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten.