COVID – 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Kraft seid 09.05.2021
Seid dem 09.05.2021 ist eine neue Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (CO-VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) in Kraft getreten. Was ist für Sie wichtig, ggfs. demnächst auch im Umgang mit Kunden: